Impressum


MaBu Homes GmbH
Am Exerzierplatz 11
31582 Nienburg/ Weser

www.mabu-homes.de

Geschäftsführer: Martin Bungartz
E-Mail: info@mabu-homes.de
Tel: ‭+49 156 7963 1618
Registergericht: Walsrode HRB 211715

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – MaBu Homes GmbH

Vermieter: MaBu Homes GmbH, Am Exerzierplatz 11, 31582 Nienburg/Weser
Stand: Oktober 2026

 

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Beherbergung in den Ferienwohnungen der MaBu Homes GmbH (nachfolgend „Vermieter“).

(2) „Mieter“ ist der Vertragspartner des Vermieters, also eine Privatperson oder ein Unternehmen. „Gast“ ist jede Person, die in der Wohnung übernachtet oder sich dort aufhält. Ist der Mieter selbst Gast, gelten die Regelungen für Gäste auch für ihn.

(3) Der Mieter sorgt dafür, dass alle Gäste diese AGB und die Hausordnung einhalten. Für Pflichtverletzungen der Gäste haftet der Mieter wie für eigenes Verschulden.

(4) Die Hausordnung des Vermieters wird dem Mieter vor Vertragsschluss zugänglich gemacht (z. B. auf der Website oder mit dem Angebot), liegt in der Wohnung aus und ist Bestandteil des Vertrags.

(5) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Beherbergungsverträge mit Unternehmen, gehen diesen AGB vor. Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.

(6) Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nicht, auch wenn der Vermieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

§ 2 Vertragsschluss und Bezahlung

(1) Der Gesamtpreis ist, soweit nicht anders vereinbart, mit der Buchungsbestätigung fällig.

(2) Geht die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung, spätestens jedoch vor Anreise ein, kann der Vermieter nach erfolgloser Zahlungsaufforderung mit kurzer Frist vom Vertrag zurücktreten und die Wohnung anderweitig vermieten. § 5 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.

(3) Kosten für Strom, Wasser, Heizung und Abfall sind im Mietpreis enthalten. Bei einem Energieverbrauch, der erheblich über das bei einer Beherbergung übliche Maß hinausgeht (z. B. Laden von Elektrofahrzeugen), kann der Vermieter den Mehrverbrauch zu den tatsächlichen Kosten berechnen.

(4) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Für Stornierungen gilt § 5.

 

§ 3 Anreise und Abreise

(1) Der Check-in ist am Anreisetag ab 16:00 Uhr möglich und erfolgt kontaktlos über Zugangscode und Schlüsseltresor. Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr.

(2) Der Vermieter ist am Anreisetag bis 22:00 Uhr telefonisch erreichbar. Eine Anreise nach 22:00 Uhr teilt der Gast dem Vermieter bis spätestens 18:00 Uhr des Anreisetages mit. Der Gast prüft vor Anreise, ob ihm die Zugangsinformationen vollständig vorliegen.

(3) Kann der Gast nach 22:00 Uhr wegen einer vom Vermieter zu vertretenden Störung (z. B. defekter Schlüsseltresor) nicht in die Wohnung gelangen, erstattet der Vermieter die nachgewiesenen, angemessenen Kosten einer Ersatzunterkunft für diese Nacht. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach § 14.

(4) Jeder Gast registriert sich vor Anreise im Online-Registrierungsverfahren des Vermieters. Die Registrierung soll so früh wie möglich erfolgen, damit die Zugangsdaten rechtzeitig vor Anreise zugestellt werden können. Die Zugangsdaten werden erst nach vollständiger Registrierung versandt. Verzögerungen, die durch eine fehlende oder verspätete Registrierung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

(5) Ein früherer Check-in (Early Check-in) oder eine spätere Abreise (Late Check-out) kann im Online-Registrierungsverfahren gegen die dort ausgewiesene Gebühr gebucht werden, soweit verfügbar. Sonstige abweichende An- und Abreisezeiten gelten nur, wenn der Vermieter sie in Textform (z. B. E-Mail) bestätigt.

(6) Verlässt der Gast die Wohnung ohne gebuchten Late Check-out oder sonstige Vereinbarung nach 10:00 Uhr, berechnet der Vermieter den vollen Übernachtungspreis einer weiteren Nacht. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wenn eine Folgebuchung nicht rechtzeitig bezogen werden kann, bleiben vorbehalten.

(7) Ist der Gast bis 12:00 Uhr des Folgetages nicht angereist und hat er sich nicht gemeldet, kann der Vermieter anderweitig über die Wohnung verfügen. Der Anspruch des Vermieters auf den Mietpreis richtet sich nach § 5 Abs. 2 und 3.

(8) Bei vorzeitiger Abreise bleibt der vereinbarte Mietpreis geschuldet. § 5 Abs. 3 gilt entsprechend.

 

§ 4 Belegung und Besuch

(1) Die Wohnung darf nur von der bei der Buchung angegebenen Anzahl an Gästen genutzt werden, höchstens bis zur für die Wohnung angegebenen Höchstbelegung.

(2) Zusätzliche Übernachtungsgäste bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform. Sie werden gesondert berechnet.

(3) Besuch, der nicht übernachtet, ist zu privaten Zwecken bis 22:00 Uhr gestattet.

(4) Übernachten ohne Zustimmung des Vermieters mehr Personen als gebucht, schuldet der Mieter für jede zusätzliche Person und Nacht den Preis, der für die tatsächliche Belegung angefallen wäre, und zusätzlich eine Vertragsstrafe von 50 €. Die Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatz angerechnet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 12 bleibt unberührt.

 

§ 5 Rücktritt (Stornierung)

(1) Der Mieter kann vor Anreise jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Maßgeblich ist der Zugang beim Vermieter.

(2) Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Anreise ist die Stornierung kostenfrei; bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet. Bei Rücktritt weniger als 14 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise ist der volle Übernachtungspreis zu zahlen. Die Endreinigung wird nicht berechnet bzw. erstattet.

(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Der Mieter kann nach Absprache mit dem Vermieter eine Ersatzperson stellen, die zu den vereinbarten Bedingungen in den Vertrag eintritt. Mieter und Ersatzperson haften für den Mietpreis als Gesamtschuldner.

(5) Bei Verträgen mit fester Laufzeit oder eigenen Kündigungsregeln, insbesondere mit Unternehmen, gelten die dort vereinbarten Regelungen.

 

§ 6 Sonderwünsche

Sonderwünsche und Nebenabreden sind möglich. Sie werden verbindlich, wenn der Vermieter sie in Textform bestätigt.

 

§ 7 Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter und die Gäste behandeln die Wohnung, das Inventar, die Gemeinschaftsflächen und die Außenanlagen pfleglich.

(2) Der Gast soll die Wohnung bei Ankunft auf offensichtliche Mängel und Schäden prüfen und diese unverzüglich dem Vermieter melden (Telefon, E-Mail oder Nachricht über die Buchungsplattform).

(3) Schäden und Mängel, die während des Aufenthalts entstehen oder bemerkt werden, sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat dem Vermieter Gelegenheit und eine angemessene Frist zur Abhilfe zu geben.

(4) Unterlässt der Mieter die Anzeige schuldhaft, kann er keine Minderung und keinen Schadensersatz geltend machen, soweit der Vermieter wegen der unterlassenen Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte (§ 536c Abs. 2 BGB).

(5) Bei Störungen trägt der Mieter im Rahmen des Zumutbaren dazu bei, die Störung zu beheben und einen Schaden gering zu halten.

 

§ 8 Endreinigung und zusätzliche Reinigung

(1) Die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten bzw. wird gesondert ausgewiesen. Sie deckt die übliche Reinigung nach einem vertragsgemäßen Aufenthalt ab.

(2) Der Mieter hinterlässt die Wohnung am Abreisetag in ordentlichem Zustand. Insbesondere

  • entfernt er persönliche Gegenstände,
  • nimmt er eigene Lebensmittel mit oder entsorgt sie in den dafür vorgesehenen Behältern,
  • hinterlässt er den Kühlschrank leer und ohne grobe Verschmutzungen,
  • spült er benutztes Geschirr und räumt es in die Küchenschränke ein,
  • trennt er den Hausmüll nach der in der Wohnung ausgelegten Anleitung und entsorgt ihn in den vorgesehenen Behältern.

(3) Verstößt der Mieter gegen Absatz 2 oder hinterlässt er die Wohnung über das übliche Maß hinaus verschmutzt, berechnet der Vermieter den zusätzlichen Reinigungsaufwand mit 50 € je Stunde; abgerechnet wird je angefangene halbe Stunde (25,00 €). Dies gilt auch für das Nachsortieren falsch getrennten Mülls. Zusätzliche Kosten des Entsorgers (z. B. für Sonderleerungen oder nicht abgeholte Behälter) stellt der Vermieter in nachgewiesener Höhe in Rechnung. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

(4) Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend für vereinbarte Zwischenreinigungen.

(5) Der Vermieter dokumentiert den Zustand der Wohnung mit Fotos und stellt diese dem Mieter auf Anfrage zur Verfügung.

 

§ 9 Käufliche Artikel

In den Wohnungen werden Artikel zum Kauf angeboten. Die Preise sind in der Wohnung ausgehängt. Entnommene oder beschädigte Verkaufsartikel werden zum ausgehängten Preis berechnet.

 

§ 10 Zugang und Schlüssel

(1) Der Mieter erhält für den Zugang einen individuellen Zugangscode und einen Schlüssel. Der Zugangscode ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

(2) Der Verlust eines Schlüssels ist dem Vermieter unverzüglich zu melden. Hat der Mieter oder ein Gast den Verlust zu vertreten, trägt der Mieter die Kosten für den Ersatz, bei Schließanlagen auch für den notwendigen Austausch von Schließzylindern.

 

§ 11 Rauchen, Tiere und Nutzung

(1) In der Wohnung ist das Rauchen untersagt, einschließlich E-Zigaretten und Shishas.

(2) Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Assistenzhunde sind nach vorheriger Anmeldung zugelassen.

(3) Bei Verstoß gegen Absatz 1 oder 2 berechnet der Vermieter eine Sonderreinigung von pauschal 350 €. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

(4) Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters sind untersagt: die Nutzung der Wohnung zu anderen Zwecken als zum Wohnen (z. B. als Büro mit Publikumsverkehr, Lager oder Veranstaltungsort), Partys, die Überlassung an Dritte sowie kommerzielle Foto- und Filmaufnahmen.

(5) Ausdrücklich und ausnahmslos untersagt ist die Ausübung, Anbahnung oder Vermittlung sexueller Dienstleistungen (Prostitution) in der Wohnung.

 

§ 12 Verstöße und außerordentliche Kündigung

(1) Bei erheblichen Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung (z. B. erhebliche Ruhestörung, Überbelegung, Rauchen, Beschädigung der Wohnung) kann der Vermieter den Vertrag nach erfolgloser Abmahnung fristlos kündigen. Bei schwerwiegenden Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich. Bei einem Verstoß gegen § 11 Abs. 5 kann der Vermieter den Vertrag ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen.

(2) Der Mieter hat die Wohnung in diesem Fall unverzüglich zu räumen. Der Anspruch des Vermieters auf den vereinbarten Mietpreis bleibt bestehen; § 5 Abs. 3 gilt entsprechend.

 

§ 13 Kaution

(1) Eine Kaution wird nur erhoben, wenn sie im Einzelfall bei der Buchung oder im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Die Kaution wird nach Abreise und Prüfung der Wohnung, spätestens innerhalb von 14 Tagen, abzüglich berechtigter Forderungen des Vermieters zurückgezahlt.

 

§ 14 Haftung

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Schadensersatzansprüche wegen Beeinträchtigungen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen, insbesondere bei höherer Gewalt, Unwetter, Ausfällen der öffentlichen Strom- oder Wasserversorgung, behördlichen Anordnungen, Pandemien oder Baustellen in der Umgebung. Der Vermieter hilft im Rahmen des Möglichen bei der Behebung.

(4) Die bereitgestellten Geräte (z. B. Herd, Wasserkocher, Toaster, Ladestation) sind entsprechend ihrer Bedienungsanleitung zu nutzen. Die Haftung des Vermieters richtet sich nach Absatz 1 und 2.

(5) Für eingebrachte Sachen der Gäste haftet der Vermieter nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Wertsachen sollen nicht unbeaufsichtigt in der Wohnung verbleiben.

(6) Der Mieter haftet für Schäden, die er oder ein Gast schuldhaft verursacht, nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 15 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung der MaBu Homes GmbH unter https://www.mabu-homes.de/Datenschutz.

 

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Fotos und Beschreibungen der Wohnungen geben diese realistisch wieder. Geringfügige Abweichungen sind möglich. Der Vermieter darf Ausstattungsgegenstände durch gleichwertige ersetzen, soweit dies dem Mieter zumutbar ist.

(2) Es gilt deutsches Recht.

(3) Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Nienburg/Weser.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.